All about Advertising
Alexandra Goldfuss
Mauerkircherstraße 13
81679 München
Telefon 089.22802770
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Quelle: Disclaimer von e-recht24.de Rechtsanwalt Sören Siebert
© 2012 Alexandra Goldfuss
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (1/2012)
Diese AGB gelten für Verträge zwischen der Werbeagentur All About Advertising, Inhaber: Alexandra Goldfuss - im Folgenden „All About Advertising“ genannt - und dem Vertragspartner/Kunden. All About Advertising erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche Grundlage jedes Vertrages ist. Entgegenstehende allgemeinen Geschäftsbedingungen oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, All About Advertising hat schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.
1. Urheber- und Nutzungsrecht:
1.1 Alle im Rahmen von Grafik-, Design-, Konzept- und Textaufträgen gestellten Entwürfe/Reinzeichnungen/Bilder/Texte/Konzepte/Werke dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von All About Advertising weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Weder eine vollständige oder teilweise Nachahmung ist zulässig. All About Advertising hat das alleinige Nutzungsrecht an den Entwürfen, auch wenn sie nicht die für einen Urheberrechtschutz erforderliche „Schöpfungshöhe“ erreichen. Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf der Schriftform. Bei Verstoß hiergegen hat der Auftraggeber an All About Advertising eine Vertragsstrafe in Höhe des 3-fachen der vereinbarten Vergütung zu bezahlen.
1.2 All About Advertising überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. All About Advertising bleibt in jedem Fall, auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und seine Vervielfältigung davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
1.3 Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
1.4 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen All About Advertising und dem Auftraggeber.
1.5 Nutzungsrechte des Auftraggebers entstehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung.
1.6 All About Advertising hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden.
1.7 Entwürfe und Vorschläge des Auftraggebers begründen weder ein eigenes Nutzungsrecht noch eine Miturheberschaft.
2. Angebote, Vergütung:
2.1 Alle Preise sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
2.2 Vor Arbeitsbeginn erhält der Auftraggeber ein Angebot, das den Umfang der Leistung quantitativ und qualitativ beschreibt. Grundlage ist ein Beratungsgespräch, das mit dem Auftraggeber geführt wird. Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen der Produkt-/Leistungsbeschreibungen bedürfen der Schriftform.
2.3 All About Advertising bleibt an ein Angebot längstens vier Wochen nach dessen Abgabe gebunden.
3. Abwicklung von Aufträgen:
3.1 Von All About Advertising übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.
3.2 Die Treuebindung gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet All About Advertising zu einer objektiven, allein auf die Zielsetzung des Kunden ausgerichteten Beratung. Dies betrifft insbesondere Fragen des Media-Einsatzes und der Auswahl dritter Unternehmen und Personen durch All About Advertising, z.B. im Bereich der Werbemittelproduktion. Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl unter der Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Werbungtreibenden.
4. Sonder- und Fremdleistungen, Neben- und Reisekosten:
4.1 Sonderleistungen (z.B. Produktionsüberwachung) erfolgen nur auf Grundlage vorheriger Absprache. Sie werden nach Zeitaufwand erfasst und sind kostenpflichtig.
4.2 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Fotos, Reproduktionen, Übersetzungen, Lektorat, Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.3 Reisekosten und Spesen sind nach vorheriger Absprache vom Auftraggeber zu erstatten. Belege sind vorzulegen.
4.4 All About Advertising ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, All About Advertising hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.
4.5 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von All About Advertising abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, All About Advertising im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
5. Zahlung und Fälligkeit:
5.1 Die Vergütung ist, wenn nicht anders vereinbart, bei Abnahme fällig und ohne Abzug zahlbar. Der Rechnungsbetrag ist, soweit keine andere Zahlungsweise vereinbart ist, ohne Rücksicht auf Mängelrügen 8 Tage nach Ausstellung der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten. Sind Entwürfe und Fotos ein wesentlicher Bestandteil des Auftrages (z.B. bei Logos oder Corporate Designs), so ist die Vergütung dieser Werke bei Ablieferung der ersten Entwürfe fällig. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Zahlung gelten erst an dem Tag geleistet, an welchem All About Advertising über den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen kann.
5.2 Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann All About Advertising Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen All About Advertising auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet.
5.3 Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens, Zinsen von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz bei der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch bankübliche Verzugszinsen zu entrichten. Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung der Firma All About Advertising ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
6. Gestaltungsfreiheit/Produktionsüberwachung:
6.1 Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit für All About Advertising. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
6.2 Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist All About Advertising berechtigt, nach bestem Wissen und objektiver Beurteilung die notwendigen Entscheidungen zu treffen und Anweisungen zu geben.
7. Dateien/Layouts
7.1 All About Advertising ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben.
7.2 Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies schriftlich festzuhalten und gesondert zu vergüten. All About Advertising übernimmt nach Herausgabe der Daten keine Haftung für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit.
7.3 Hat All About Advertising dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung geändert werden.
8. Belegmuster, Referenznachweise:
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber All About Advertising 5 bis 10 einwandfreie Muster unentgeltlich. All About Advertising ist berechtigt, diese Muster oder deren digitales Äquivalent als Referenz zu verwenden.
9. Lieferung, Gefahrübergang:
9.1 Soll das Werk oder die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
9.2 Liefertermine sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
9.3 Gerät All About Advertising in Lieferverzug, so ist zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.
9.4 Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers – oder Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrages, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Haftung von All About Advertising ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
9.5 Im Falle einer berechtigten Kündigung wegen einer Störung im Betrieb des Auftragnehmers entfällt die Vergütung. Im Falle einer berechtigten Kündigung wegen einer Störung im Betrieb eines Zulieferers oder wegen höherer Gewalt hat der Auftraggeber die geleistete Arbeit gemäß dem vereinbarten Stundensatz zu vergüten.
10. Beanstandungen, Haftung:
10.1 All About Advertising verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen sorgfältig zu behan-deln.
10.2 All About Advertising haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Sofern All About Advertising Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen.
10.3 Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
10.4 Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Werke/Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Mit der Freigabe von Entwürfen, Texten, Grafiken, Reinzeichnungen oder Fotos durch den Auftraggeber, übernimmt dieser die Verantwortung für deren Richtigkeit. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Grafiken, Reinzeichnungen und Fotos entfällt jede Haftung.
10.5 Bei berechtigten Beanstandungen ist All About Advertising unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung oder Herabsetzung der Vergütung verpflichtet.
10.6 Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass eine Teillieferung für den Auftraggeber unbrauchbar ist. Mängel an Teilaufträgen berechtigen nicht zur Annullierung des ganzen Auftrages oder anderer erteilter, aber noch nicht erledigter Aufträge.
10.7 Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digitaldrucken, Andrucken) und dem Endprodukt.
10.8 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von einer Woche nach Ablieferung des Werkes bei All About Advertising anzuzeigen. Danach gilt das Werk als einwandfrei angenommen.
10.9 All About Advertising haftet nicht für wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit ihrer Entwürfe und sonstigen Designarbeiten. Sofern All About Advertising nicht ausdrücklich zusichert, dass bei Fotoarbeiten abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an den abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst die Einwilligung zu einer Bildveröffentlichung erteilt haben, obliegt die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligung Dritter oder die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. dem Auftraggeber.
10.10 All About Advertising übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung von Bildern. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden.
10.11 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller All About Advertising übergebenen Vorlagen/Bilder berechtigt ist und dass diese Vorlagen/Bilder von Rechten Dritter frei sind. Sollte der Auftraggeber entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen/Bilder nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt der Auftraggeber die All About Advertising im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. All About Advertising übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten Dritter, wenn dies im Zusammenhang mit Vorlagen/Bildern geschieht, die der Auftraggeber der All About Advertising übergeben hat.
11. Datensicherheit, Datenschutz:
11.1 Die Datensicherung obliegt dem Auftraggeber. All About Advertising ist berechtigt, Kopien zwecks Archivierung anzufertigen und zu speichern. Dabei wird mit großer Sorgfalt und Sicherheit vorgegangen. Für einen illegalen oder gewaltsamen Zugriff auf diese Daten oder deren Verlust übernimmt All About Advertising keine Haftung.
11.2 Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten übernimmt All About Advertising keine Haftung.
11.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Vorlagen/Bilder, die an All About Advertising übergeben werden, berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber All About Advertising von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
11.4 All About Advertising verpflichtet sich, sämtliche ihr im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers erkennbar sind, geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.
11.5 All About Advertising hat durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen und/oder Beauftragten sichergestellt, dass auch diese jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.
11.6 Entsprechende Verpflichtungen treffen den Auftraggeber in Bezug auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von All About Advertising, dies gilt insbesondere auch für die während der Entwicklungsphase/Zusammenarbeit zur Kenntnis gebrachten Ideen und Konzepte.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
12.1 Als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Zahlungen sowie für sämtliche sich zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten, einschließlich von Scheck- und Wechselklagen, gilt der Hauptsitz der Firma All About Advertising und im Falle einer zum Zwecke des Inkassos erfolgten Abtretung an eine Inkassostelle der Sitz der Inkassostelle. Ist der Kunde nicht Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, wird hiermit ausdrücklich der Hauptsitz der Firma All About Advertising als Erfüllungsort und Gerichtstand vereinbart, falls Ansprüche gegen den Kunden (Vertragspartner, Käufer) im Mahnverfahren geltend gemacht werden.
13. Schlussbestimmung:
13.1 Sollten einzelne dieser Bedingungen gleich aus welchem Grund unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Rechtsunwirksames ist möglichst sinnbewahrend zu ersetzen.